Turnierreifeprüfung – FAQ

Was ist die TRP (Turnierreifeprüfung)?

Um an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen zu dürfen, müssen alle Fechter und Fechterinnen zuvor eine Turnierreifeprüfung ablegen. 

In dieser wird überprüft, ob die grundlegenden Fechttechniken sicher beherrscht werden und die notwendigen theoretischen Kenntnisse, insbesondere der Wettkampfregeln, vorhanden sind. Nach erfolgreichem Bestehen gilt die Turnierreifeprüfung lebenslang.

Seit der Saison 2015/16 sind Prüfungsinhalte und Prüfungsverfahren bundesweit einheitlich geregelt. Die TRP besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Entsprechende Materialien werden vom Deutschen Fechter Bund bereitgestellt: TRP Unterlagen (Prüfungsheft, Fechtkompass etc.)

Wo finde ich die Termine für eine TRP?

Die Termine und Uhrzeiten der Turnierreifeprüfungen werden auf dieser Homepage sowie in Ophardt veröffentlicht. 

Wie bereiten sich Prüflinge auf eine TRP vor?

Die Vorbereitung auf die Turnierreifeprüfung erfolgt im Training durch die jeweiligen Heimtrainerinnen und -trainer. Dabei werden sowohl die praktischen als auch die theoretischen Inhalte vermittelt. Für die theoretische Prüfung können die bereitgestellten Prüfungsunterlagen genutzt werden. Zusätzlich ist der Fechtkompass vollständig auszufüllen und von der Heimtrainerin bzw. dem Heimtrainer zu unterschreiben.

Was muss zur Turnierreifeprüfung mitgebracht werden?

Für die  Turnierreifeprüfung müssen folgende Unterlagen und Materialien mitgebracht werden:

  1. eine vollständige FIE-Fechtausrüstung
  2. der vollständig ausgefüllte und vom Trainer bzw. von der Trainerin unterschriebene Fechtkompass für die zu prüfende Waffe (Download auf der DFB Homepage)
  3. der Fechtpass; bei Prüflingen unter 18 Jahren zusätzlich ein aktuelles ärztliches Gesundheitsattest
  4. ein Schreibgerät

Wo kann der Fechtpass bestellt werden?

Der Fechtpass (blaues Heftchen) ist verpflichtend zur Turnierreifeprüfung mitzubringen. Er kann von allen Mitgliedsvereinen per E-Mail über die Geschäftsstelle von Fechten NRW für 20 € pro Fechtpass unter Angabe der Versandadresse bestellt werden. 

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes gilt eine Mindestbestellmenge von fünf Fechtpässen pro Bestellung. Die Fechtpasshefte werden nicht personalisiert und behalten dauerhaft ihre Gültigkeit. Eine Bestellung auf Vorrat ist daher gut möglich. Nach Zahlungseingang der ausgestellten Rechnung werden die gestempelten und unterschriebenen Fechtpässe an die angegebene Versandadresse versendet.

Wie werden Prüflinge zur Turnierreifeprüfung angemeldet? 

Die Anmeldung der Prüflinge erfolgt durch die jeweiligen Vereine. Diese sind sowohl für die rechtzeitige Meldung im System Ophardt als auch für die Bestellung der Fechtpässe verantwortlich. Die Vereinsvertretung  benötigt hierfür entsprechende Vereinsrechte im DFB-Service-Portal sowie in Ophardt.

Neuaufnahme der Prüflinge in Ophardt:

  1. Die Prüflinge werden im Ophardt Meldesystem unter „Verein“ > „Personen“ angelegt. 
  1. Über die Funktion „Neue Person oder Vereinswechsel / Verein hinzufügen“ wird der Prüfling erfasst.
  1. Anschließend werden die Stammdaten eingegeben und gespeichert.

2. Fechtpass-Neuausstellung im DFB Service-Portal:

  1. Nach erfolgreicher Anlage in Ophardt wird im DFB-Service-Portal (https://service.fechten.org) die Neuausstellung des Fechtpasses (Startberechtigung)beantragt. Aufgrund der Datensynchronisation kann es hierbei zu einer kurzen Wartezeit kommen.
  2. Nach dem Login werden „Vereinsverwaltung“ sowie „Fechter und Fechtpässe verwalten“ ausgewählt.
  3. Im neu erschienenen Fenster wird die „Fechtpass-Neuausstellung“ für die entsprechenden Prüflinge beantragt. Dazu werden die entsprechenden Prüflinge aus der Liste ausgewählt. 
  4. Die Neuausstellung ist für ein Kalenderjahr gültig und kostenlos. Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung des Fechtpasses wird über die Bestellung des Fechtpassheftes beim Landesfachverband erhoben. Für jede weitere Fechtpassverlängerung (jährliche Startberechtigung) erhebt der DFB eine Gebühr.

3. Anmeldung für die entsprechende Turnierreifeprüfung

  1. Nach Beantragung der Fechtpass-Neuausstellung ist erneut eine kurze Wartezeit zur Datensynchronisation erforderlich.
  2. Anschließend erfolgt die Anmeldung zur Turnierreifeprüfung im Ophardt-Meldesystem. Die Meldefrist von sieben Tagen ist hierbei zu beachten.

Wie ist der Ablauf der Turnierreifeprüfung am Prüfungstag?

Am Prüfungstag bringen die Prüflinge die zuvor genannten Unterlagen mit und absolvieren die Prüfung vor einer vom Landesfachverband benannten Prüferin oder einem Prüfer.  Im praktischen Teil werden grundlegende Fechttechniken wie Beinarbeit sowie Angriffs- und Verteidigungsaktionen gezeigt. Ergänzend wird das theoretische Wissen abgefragt.  Nach erfolgreichem Bestehen wird die Turnierreife im Fechtpass sowie im Ophardt-System vom Prüfer oder der Prüferin dokumentiert. Dem ersten offiziellen Fechtturnier steht nun nichts mehr im Weg. 

Wie richtet ein Verein eine eigene Turnierreifeprüfung aus?

Die Durchführung einer Turnierreifeprüfung ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin bei der Geschäftsstelle vom Verband Fechten NRW anzumelden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  1. Datum und Ort der Prüfung
  2. Waffen der Turnierreifeprüfung
  3. maximal zulässige Anzahl an Prüflingen 
  4. Nennung des Prüfers oder der Prüferin (vom Landesfachverband anerkannt). Sofern keine Prüferin oder kein Prüfer im Verein vorhanden ist, unterstützt die Geschäftsstelle bei der Organisation.
  5. Optional: Prüfungsgebühr  

Die Geschäftsstelle erstellt anschließend eine einheitliche Ausschreibung und veröffentlicht diese.

Hinweis: Landesleistungsstützpunkte sind angehalten, mindestens eine Turnierreifeprüfung pro Quartal anzubieten.

Wer darf eine Turnierreifeprüfung durchführen? 

Turnierreifeprüfungen dürfen ausschließlich von Prüfern und Prüferinnen durchgeführt werden, die durch den Landesfachverband offiziell ernannt wurden.

Wie erhalten ausländische Fechterinnen und Fechter einen Fechtpass und die Bestätigung für eine TRP?

Ausländische Fechter und Fechterinnen, die im Ausland eine vergleichbare Wettkampfberechtigung erworben haben, können diese durch den Verband Fechten NRW anerkennen lassen. Fechterinnen und Fechter aus Ländern ohne gesonderte Prüfung erhalten eine Anerkennung, sofern die Teilnahme an mindestens drei offiziellen Turnieren nachgewiesen wird. Der Antrag erfolgt formlos (z.B. per E-Mail) über die Geschäftsstelle an den Vorstand.  Nach Genehmigung wird eine Gebühr von 20 € für den Fechtpass (blaues Heft) erhoben. Der Fechtpass wird anschließend unterschrieben und gestempelt verschickt.  Die Erfassung der Fechter und Fechterinnen im DFB-Service-Portal erfolgt durch den jeweiligen Verein.